AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung 10 – Landwirtschaftliches Schulwesen
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
www.fachschulen.steiermark.at
Eine der Verwendung entsprechende Lehrbefähigung. Diese ist gemäß Pädagogischer Dienst (Neurecht) nachzuweisen durch:
Gemäß Altrecht:
Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung an einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt, bevorzugt: Fachrichtung Landwirtschaft / Forstwirtschaft oder erfolgreiche Absolvierung der Universität für Bodenkultur und überdies der Erwerb des akademischen Grades des Bachelor of Education (BEd) gemäß § 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien bzw. die Diplomprüfung für das Lehramt und die Befähigungsprüfung für den land- und forstwirtschaftlichen Beratungs- und Förderungsdienst.
Bewerberinnen/Bewerber mit praktischen Erfahrungen.
Bewerben Sie sich online und laden Sie aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise und Zeugnisse) hoch.
Solange geeignete LehrerInnen, die gemäß § 3 Abs. 11 LLVG die für ihre Verwendung vorgeschriebenen Einreihungserfordernisse aufweisen, trotz Ausschreibung der Planstelle nicht gefunden werden, können auch VertragslehrerInnen aufgenommen werden, die den Nachweis der vorgeschriebenen Einreihungsvoraussetzungen nicht erbringen. Als Bewerberinnen/Bewerber für die Aufnahme in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Land Steiermark (hier Vertragslehrerinnen/Vertragslehrer) kommen gemäß des Land- und forstw. Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes Personen in Frage, die die gesundheitliche, persönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung besitzen. Außerdem wird ein einwandfreies Vorleben gefordert. Für die ausgeschriebenen Tätigkeiten können sich auch Bewerberinnen/Bewerber aus den Staaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz beteiligen. Ausländische Zeugnisse müssen nostrifiziert vorgelegt werden.
Das Land Steiermark strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Bewerberinnen/Bewerber haben sich im Rahmen eines Auswahlverfahrens einem Hearing zu unterziehen. Die dabei anfallenden Kosten für Reise und allf. Aufenthalt sind von der Bewerberin/vom Bewerber zu tragen. Auskünfte werden von der Abteilung 10 – Frau Astrid Fritz, astrid.fritz@stmk.gv.at oder Tel. (0316) 877/6607, erteilt.